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Gesetzliche Neuerungen für die Immobilienwirtschaft im Jahr 2025

Im Jahr 2025 sind zahlreiche gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die für die Immobilienbranche von Bedeutung sind. Auf Basis des Koalitionsvertrags der Bundesregierung wurden zentrale Maßnahmen umgesetzt oder angestoßen.

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darunter Verwalter, Makler und Vermieter, verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.

Zudem haben mehrere Bundesländer im Laufe des Jahres eigene Photovoltaikpflichten für Hausdächer eingeführt.

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gelten neue Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites und digitalen Services auch für Wohnungsunternehmen.

Die Mietpreisbremse wurde bis 31. Dezember 2029 verlängert und ermöglicht weiterhin landesrechtliche Eingriffe.

Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus trat am 30. Oktober 2025 das sogenannte Bauturbo-Gesetz in Kraft, das flexiblere Abweichungen vom Bauplanungsrecht erlaubt. Gleichzeitig wurde der Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2030 verlängert.

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